Vertragsgrundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG) PDF Drucken
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber ab­ge­schlos­sen­en Ver­träge. Die Geschäfts­bedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht un­ver­züg­lich nach dem Zugang widerspricht.
  • 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
    1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist un­zulässig.

    1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auf­trag­geber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

    1.3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das aus­schließ­liche Nutzungs­recht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

    1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte be­darf der schrift­lichen Vereinbarung zwischen De­signer und Auf­trag­geber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Be­zahl­ung der Ver­gütung über.

    1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Ver­viel­fältigungs­stücken (Hard- und Soft­copies) als Ur­heber genannt zu werden. Verletzt der Auf­traggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Scha­dens­berechnung einen höheren Scha­den geltend zu machen.

    2. Vergütung
    2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahl­bar zu­züg­lich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

    2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teil­ver­güt­ung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamt­vergütung beträgt.

    2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zu­sätz­liche Nutzung zu zahlen.

    3. Fremdleistungen
    3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auf­trags­erfüllung notwendigen Fremd­leistungen im Namen und für Rechnung des Auf­trag­gebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

    3.2. Soweit im Einzel­fall Verträge über Fremd­leist­ungen im Namen und für Rechnung des Designers ab­ge­schlos­sen werden, ist der Auf­trag­geber ver­pflich­tet, den Designer im Innen­­verhältnis von sämtlichen Ver­bind­lich­keiten frei­­zu­­stel­len, die sich aus dem Ver­trags­ab­schluss er­ge­ben, ins­besondere von der Ver­pflicht­ung zur Zahl­ung des Preises für die Fremd­leist­ung.

    4. Eigentum, Rückgabepflicht
    4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutz­ungs­rechte ein­geräumt, nicht jedoch Eigen­tums­rechte über­tragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung un­be­schädigt zu­rück­zu­geben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

    4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

    5. Herausgabe von Daten
    5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auf­trag­geber, dass der De­signer ihm Da­ten­träger, Dateien und Daten zur Ver­füg­ung stellt, ist dies schrift­lich zu ver­ein­baren und gesondert zu vergüten.

    5.2. Hat der Designer dem Auf­trag­geber Daten­träger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Ein­willig­ung des De­signers verändert werden.

  • 5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Daten­trägern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

    5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

    6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
    6.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Aus­führ­ung der Ver­viel­fältig­ung Korrekturmuster vor.

    6.2. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber da­rüb­er eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, ent­scheidet er nach eigenem Er­mes­sen und gibt ent­sprechen­de An­weis­ungen.

    6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auf­trag­geber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

    7. Haftung
    7.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahr­lässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

    7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

    7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

    7.4. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zu­lässig­keit und Ein­trag­ungs­fähig­keit seiner Entwürfe und sonstigen Design­arbeiten.

    7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei ab­genommen.

    8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
    8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber währ­end oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

    8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

    8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Ver­wendung aller dem Designer übergebenen Vor­lagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Ver­sich­er­ung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im In­nen­ver­hält­nis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

    9. Schlussbestimmungen
    9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen all­ge­meinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutsch­land hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Auf­ent­halt nach Vertragsabschluss ins Ausland ver­legt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand ver­ein­bart.

    9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der üb­rigen Geschäftsbedingungen nicht.